Leasing Rücknahme Rückgabe Schäden

Leasingvertrag Versicherung Leasing Rückgabe Rücknahme Gebrauchsspur Mangel

RECHTSANWALT PETERS

SPEZIALIST FÜR LEASINGRECHT & LEASINGRÜCKGABE

Meine Vorgehensweise
Ich habe mich auf das Leasingrecht spezialisiert und mein Wissen auf diesem Gebiet über die Jahre weiter ausgebaut. Im Jahr 2009 habe ich an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie für den Regierungsbezirk Freiburg e.V. die Berechtigung erhalten, den Titel Finanzierungs- u. Leasingwirt (Dipl. VWA Freiburg) zu führen.
Spezialisierung im Leasingrecht
Seit 2006 betreue und vertrete ich Leasingnehmer / Autohäuser und Leasinggesellschaften im Leasing sowie im KFZ Recht. Der Schwerpunkt liegt im Bereich des KFZ / Auto Leasing. Wer im Leasingrecht etwas gewinnen will, sollte meine Kanzlei beauftragen.
Erfahrung im Leasingrecht
Durch meine langjährige Tätigkeit im Bereich des Leasingrechts bin ich in der Beratung und außergerichtlichen Verhandlung ebenso erfahren wie in der Vertretung vor den Gerichten. 
Individualität
Für mich ist jeder Fall ein Einzelfall. Deshalb stehen Sie und Ihre Interessen stets im Vordergrund. Ich nehme mir Zeit für Sie, um Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen. Nach einer Analyse des Sachverhaltes bieten ich Ihnen klar verständliche Antworten und maßgeschneiderte Lösungen.
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Probleme mit Ihrem Leasing? Gerne bin ich bei der Lösung Ihres Anliegens behilflich. Für eine Ersteinschätzung Ihres Leasingproblems können Sie hier Kontakt mit meiner Kanzlei aufnehmen! Schwerpunkte meiner Tätigkeit im Leasingrecht sind:

  • Rückgabe / Rücknahme von Leasing – Fahrzeugen
  • außergerichtliche & gerichtliche Vertretung in Leasingverfahren
  • Abwehr von Mahnbescheiden der Leasinggeber
  • vorzeitige Rückgabe von Leasingfahrzeugen & Kündigung von Leasingverträgen
  • Aufzeigen versteckter Kosten
  • Schäden / Mängel / Gebrauchsspuren an (Leasing-) Fahrzeugen
  • Rückabwicklung von Leasingverträgen
  • KM Leasing / Restwertleasing
  • Ermittlung und Überprüfung betreffend Wertminderung bei Leasingfahrzeugen
  • Überprüfung der der Abrechnung von Mehrkilometern & Minderkilometern
  • Ermittlung und Überprüfung betreffend Minderwert bei Leasingfahrzeugen
  • Beratung bei Leasingvertragsabschlüssen
  • Abwehr überhöhter Abrechnungen / unberechtigter Forderungen
  • Kontrolle von Gutachten bei Leasingrücknahme oder Kündigung
  • Beratung bei Leasingvertragsabschlüssen
  • ordentliche & außerordentliche Kündigung von Leasingverträgen
  • Betreuung laufender Leasingverträge
  • Übernahme / Übergabe von Leasingverträgen
  • Todesfall des Leasingnehmers / geerbter Leasingvertrag
  • Insolvenz des Leasingnehmers / Leasinggebers / Autohauses
  • Zahlungsschwierigkeiten des Leasingnehmers
  • Versicherungsfragen bei Leasing – Fahrzeugen
  • Auswahl des Leasingobjektes & Überprüfung der Leasingkonditionen

Finanzierungs- u. Leasingwirt (Dipl. VWA Freiburg)​ – Spezialisierung auf Leasingrecht –

Auf der Seite Leasingkontrolle erhalten Sie wichtige Hinweise zu allen Abschnitten des KFZ Leasingvertrags:

Vorüberlegungen Leasingvertrag
Hilfreich ist es, sich ausführlich damit zu befassen, welche Art von Leasingvertrag (z.B. km-Leasingvertrag oder Restwertleasingvertrag) Sie abschließen wollen. Solche Vorüberlegungen sind wichtig um später unnötige Kosten zu vermeiden. Ferner sollten Sie darauf achten, dass das gewählte Leasingfahrzeug und die Laufzeit des Leasingvertrags zu Ihren Bedürfnissen passt. Änderungen sind im Nachhinein oftmals nur schwer realisierbar.
Abschluss des Leasingvertrags
Spätestens mit Abschluss des Leasingvertrags sollte Ihnen bewusst sein welche Rechte und Pflichten damit einhergehen. Hierbei ist im Besonderen darauf zu achten, dass keine versteckten Kosten übersehen wurden. Ein vermeintliches Rabattwunder oder heiß beworbenes Angebot kann sich im Nachhinein schnell als teurer Irrtum herausstellen.
Rechte und Pflichten während des Leasingvertrags
Auch während der Vertragslaufzeit gibt es einiges zu beachten. Während der Vertragslaufzeit sind Sie grundsätzlich für das Leasingobjekt - also das Fahrzeug - verantwortlich. Dies gilt auch für Mängel / Beschädigungen / Verlust / Totalschaden des Leasingfahrzeugs. Hierfür enthalten die Leasingbedingungen des Leasingvertrags grundsätzlich Rechte und Pflichten - den Leasingvertrag betreffend - die Sie kennen sollten.
Leasing - Rückgabe
Eine problemlose Rückgabe des Leasingfahrzeugs sollte eigentlich die Regel sein. Leider tauchen gerade im Bereich des Leasings hier immer wieder Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien auf. Grundsätzlich gilt, dass der Zustand des Leasingfahrzeugs dem Alter und der Fahrleistung entsprechen sollte. Für den Laien ist - in Bezug auf das Leasing - nur schwer zwischen gewöhnlichen Gebrauchsspuren und wertrelevanten Beschädigungen zu unterscheiden.
versteckte Kosten im Leasingvertrag?
Die Kosten eines Leasingvertrags umfassen nicht nur die reinen Leasingraten. In vielen Leasingverträgen befinden sich versteckte Kosten die Sie kennen und berücksichtigen sollten.
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Vorüberlegungen Leasingvertrag

Abschluss des Leasingvertrags

Rechte Pflichten

Rechtsschutzversicherung

Vollkasko Versicherung

versteckte Kosten

 

Überhöhte Abrechnungen, Ärger, fehlerhafte Gutachten bei der Leasing Rückgabe oder Probleme während des laufenden Leasingvertrags? Sie überlegen ob Sie Ihren Leasingvertrag vorzeitig kündigen können? Wie müssen Sie handeln bei Schäden oder Mängeln am Leasingfahrzeug? Was ist eine Wertminderung oder was bedeutet übervertragliche Nutzung? Wenn Sie sich solche Fragen stellen, dann sind Sie hier richtig!

Auf der Seite Leasingkontrolle.de erhalten Sie wertvolle Hilfe betreffend alle Bereich des KFZ Leasingvertrags und im Bedarfsfall Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt im Bereich des Leasingrechts.

Das Leasing von Fahrzeugen stellt für Verbraucher wie auch Unternehmer häufig eine gute Alternative zum Kauf dar. Die Probleme bei Leasingverträgen tauchen häufig erst auf wenn ein Versicherungsfall eintritt oder zum Ende der Laufzeit des Leasingvertrages. Die Ursache hierfür liegt aber in der Regel weit vorher. Bei einer sorgfältigen Auswahl des Leasingobjektes und des Leasinggebers lassen sich viele Probleme bereits im Ansatz verhindern.

Bei einem Leasingvertrag kommt dem Kleingedruckten große Bedeutung zu. Denn hier verstecken sich die wahren Pflichten, die Sie kennen und beachten müssen. Fehler in diesen Bereich können vermeiden werden, wenn Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen, der jahrelange Erfahrung im Bereich des Fahrzeugleasing hat.

Gerade bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen kommt es häufig vor, dass Leasinggesellschaften unberechtigte Forderungen stellen und die Fahrzeuge allzusehr unter die Lupe nehmen.

Spätestens bei der Rückgabe des Leasingobjektes stellt sich sodann heraus, ob es sich für Sie – den Leasingnehmer – um einen guten Leasingvertrag gehandelt hat oder nicht.

Nicht selten stellen Leasinggeber oder die Autohäuser bei der Fahrzeugrückgabe Mängel oder Schäden in Rechnung, welche sich bei genauer Analyse als normale Gebrauchsspuren herausstellen. Für diese haben Sie aber bereits mit Ihrer Leasingrate bezahlt. Sie werden daher doppelt zur Kasse gebeten. Ohne professionelle Kontrolle können Sie sich hierbei kaum wehren, da die von den Leasinggesellschaften beauftragen Sachverständigen oft im Interesse der Leasinggesellschaften handeln und Ihre Interessen außen vor bleiben.

ÜBERNEHMEN SIE DIE KONTROLLE ÜBER IHREN LEASINGVERTRAG!

Schritt für Schritt zeige ich Ihnen wie Sie Fehler vermeiden und biete Ihnen anwaltliche Unterstützung in jeglichem Abschnitt Ihres Leasingvertrags. So behalten Sie die Kontrolle und verhindern unnötige Kosten.